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PICKERL-ÜBERPRÜFUNG
(§ 57A) in Mondsee

Es steht eine Pickerl-Überprüfung an, bei der Ihr Fahrzeug auf Herz und Nieren geprüft werden soll? Eine gründliche Inspektion ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass Ihr Auto den gesetzlichen Anforderungen entspricht und Sie sicher auf der Straße unterwegs sind. Verpassen Sie nicht die Gelegenheit, Ihr Fahrzeug von erfahrenen Fachleuten überprüfen zu lassen.

Ihre Vorteile bei uns

  • Überprüfung von Fahrzeugen aller Marken
  • schnelle Terminvergabe
  • geschulte und autorisierte Mitarbeiter
  • persönliche Beratung
  • rasche Abwicklung
WANN IST die NÄCHSTE PICKERL Überprüfung FÄLLIG?

Bei der § 57a-Begutachtung gilt die 3-2-1-Regel. Das bedeutet, dass die Pickerl-Überprüfung nach folgenden Zeiträumen fällig ist:

• bei Neuwagen drei Jahre nach der Erst­anmeldung
• die zweite Überprüfung nach zwei weiteren Jahren
• anschließend jährlich

Auf dem Pickerl auf Ihrer Windschutz­scheibe sind Jahr und Monat der nächsten fälligen Pickerl-Überprüfung eingestanzt.

WIE LANGE DARF MAN DAS PICKERL ÜBERZIEHEN?

Für private PKW gibt es in Österreich eine Toleranzfrist von 4 Monaten, um das Pickerl zu überziehen. Allerdings gilt diese Frist nur innerhalb Österreichs. Wenn Sie ins Ausland fahren, müssen Sie die Überprüfung fristgerecht durchführen. Beachten Sie, dass bei abgelaufenem Pickerl in Österreich Strafen von bis zu 5.000 € drohen können. Außerdem ist es wichtig zu wissen, dass die Überprüfung höchstens einen Monat vorverlegt werden darf.

WAS WIRD ÜBERPRÜFT?

Folgende Positionen werden im Rahmen der § 57a-Überprüfung kontrolliert:

  • Bremsen und Bremsanlagen
  • Lenkvorrichtung und Lenkrad
  • Sichtverhältnisse (Scheiben, Spiegel, Defroster, …)
  • Leuchten, Rückstrahler und weitere elektrische Anlagen
  • Räder, Reifen, Aufhängungen und Achsen
  • Fahrgestell
  • Motor
  • Ausstattung (Sicherheits­gurte, Airbag, …)
  • Umweltbelastung

Für Fahrzeuge, die der Personen­beförderung dienen, gibt es noch weitere Prüfpunkte.

WELCHE UNTERLAGEN BRAUCHEN SIE FÜR DAS PICKERL?
  • Zulassungsschein
  • bei Spezial­anpassungen wie z. B. Sportauspuff: Genehmigungen oder Gutachten
  • bei nicht zugelassenen Fahrzeugen: Typenschein bzw. Genehmigungs­dokument
  • bei historischen Fahrzeugen: Fahrtenbuch der letzten zwei Jahre, Genehmigungs­dokument

Sie möchten einen Termin für eine Inspektion vereinbaren?

Gerne beraten wir Sie auch bei Fragen zu Ihrem Fahrzeug oder legen einen Kostenvoranschlag.